Was steht im Führungszeugnis und seiner erweiterten Form?

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist eine Art behördliche Bestätigung darüber, ob Jemand eine weisse Weste hat – wobei dies natürlich metaphorisch zu verstehen ist. Ob Sie eine weisse Weste als Kleidungsstück zu Ihrem Besitztum zählen können, spielt hierbei keine Rolle. Aber das haben Sie sich sicher schon gedacht. Dennoch stellen sich viele Menschen die Frage, “Was steht im Führungszeugnis“. Die Antwort hierzu ist einfach erklärt: Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und etwaige nachträgliche gerichtliche Entscheidungen. Ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge, ist dies ein entscheidendes Indiz dafür, dass Sie eine weisse Weste haben. Die Frage “Was steht im Führungszeugnis” ist in bestimmten beruflichen Bereichen besonders relevant. Hierzu zählen insbesondere Berufe, die direkten Kontakt zu Kindern erfordern. Der Staat – und auch die Arbeitgeber – möchten sich absichern, dass ihre Angestellten keine Einträge wegen Straftaten mit Kindern in diesem behördlichem Dokument aufweisen. Laut dem Bundeszentralregistergesetz, kurz BZR, werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen, sowie Freiheitsstrafen in das Führungszeugnis aufgenommen. Selbst kleinere Strafen kommen stets in das Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist eine Art Zeugnis darüber, wie sich Jemand bisher in seinem Leben und in seiner gesellschaftlichen Rolle geführt hat, also, ob er strafrechtlich oder andersweitig mit dem Gesetz in Konflikt geriet oder sich an sämtliche Rechtsnormen hielt und damit unauffällig seinen Lebensweg bestritt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Führungszeugnis und erweitertem Führungszeugnis?

Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt, “Was steht im Führungszeugnis und seiner erweiterten Form”. Inhaltlich stehen im erweitertem Führungszeugnis auch geringfügigere Verurteilungen, die im normalem Führungszeugnis möglicherweise nicht aufgeführt sind. Desweiteren werden im erweitertem Führungszeugnis auch Verurteilungen aufgeführt, die wegen eines Fristablaufes nicht mehr im einfachem Führungszeugnis aufgeführt werden. Der wesentlichste Unterschied zwischen beiden Auszügen ist Der, dass im einfachem Führungszeugnis lediglich Strafen ab einer gewissen Schwere enthalten sind und im erweitertem Führungszeugnis auch geringere Vergehen aufgeführt werden. Es gibt gesetzliche Fristen, wann Einträge aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Diese Fristen variieren zeitlich und betragen zwischen drei und zehn Jahren.

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